REACH Compliance
Eines der Ziele von REACH ist die Regulation der Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen. Solche Stoffe müssen ein Zulassungsverfahren, das in der REACH-Verordnung definiert ist, durchlaufen. Nach einer Übergangszeit darf ein solcher Stoff nur noch mit Zulassung verwendet werden. Die Stoffe, für die eine Zulassung nötig ist, werden in der sogenannten „Kandidatenliste“ aufgeführt. Diese Liste wurde erstmalig am 28. Oktober 2008 auf der „ECHA“ Website (European Chemical Agency) veröffentlicht und wird seither laufend aktualisiert. Mit Einführung von REACH sind wir auch verpflichtet zu informieren, welche Erzeugnisse einen Stoff der sog. „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.
Patientenschutz und Patientenwohl haben für die MedTec höchste Priorität. Derzeit und zukünftig gibt es keinerlei Stoffe in unseren MBST Kernspinresonanz-Therapiegeräten, welche auf der Kanditatenliste stehen.